16 gesagt werden, dass jedes einzelne Opfer auch allein durch die HIV-Infektion und die eindeutig darauf beruhenden Folgen derart beeinträchtigt ist, dass in jedem einzelnen Fall von einer schweren Körperverletzung auszugehen ist. Auch bei Anwendung eines subjektiven Masstabes wäre der objektive Tatbestand der schweren Körperverletzung in allen 16 Fällen erfüllt.