Es darf im Übrigen aufgrund der Aussagen und vorhandenen Arztberichte, welche beweismässig durchaus auch die Zeit vor der Infektion abdecken, davon ausgegangen werden, dass bei den meisten Opfern keine physische oder psychische Vorbelastung vorlag. Was die objektive Zurechenbarkeit der psychischen Zustände von B. und D. sowie von J. anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese bei allen drei beiden Personen mindestens als teilweise reaktiv auf die Infektion bezeichnet werden.