tisierung begründet werden. Entgegen der Verteidigung ist es nicht so, dass ein Grossteil der Opfer bereits vor der Infektion derartige gesundheitliche Probleme gehabt hätten, dass heute nicht zu eruieren wäre, welche Folgen dem Beschuldigten zuzurechnen sind. Es darf im Übrigen aufgrund der Aussagen und vorhandenen Arztberichte, welche beweismässig durchaus auch die Zeit vor der Infektion abdecken, davon ausgegangen werden, dass bei den meisten Opfern keine physische oder psychische Vorbelastung vorlag.