Die Ansteckung mit dem HI-Virus müsse deshalb fraglos als schwere Beeinträchtigung der Gesundheit mit bleibenden, mindestens lang andauernden Nachteilen gelten (für weitere Lehrmeinungen vgl. vorstehend 2.2). Es drängt sich förmlich auf, zumindest in Erwägung zu ziehen, ob das Immunsystem, welches bei einer HIV-Infektion zweifelsohne bleibend geschädigt ist, schlicht unter das Wort „Körper“ zu subsumieren wäre bzw. ob nicht von einer Organqualität ausgegangen werden müsste.