Ein völlig normales Leben zu führen, ist für HIV-Infizierte ausgeschlossen. Bei den hier zu beurteilenden Opfern kommt hinzu, dass sie allesamt in den Jahren 2001- 2005 mit HIV-1 infiziert wurden und deshalb statistisch betrachtet gegenüber der Normalbevölkerung eine um mehrere Jahre verkürzte Lebenserwartung aufweisen. Dies würde selbst dann gelten, wenn sich sämtliche Opfer sofort in schulmedizinische Betreuung begeben hätten. Es stellt sich nun die Frage, wie all diese Einschränkungen rechtlich einzuordnen sind. Sind sie ähnlich schwer zu gewichten wie die Verstümmelung oder Unbrauchbarmachung eines wichtiges Organes oder Gliedes? Sind die genannten Folgen gleich schlimm oder gar