Die unheilbare Krankheit wird die Opfer bis zu ihrem Tod täglich begleiten und sie werden immer wieder an die Einschränkungen, die ihre HIV-Infektion mit sich bringt, erinnert. Die Tatsache, dass jedes Individuum anders auf eine solche Situation reagiert, kann und darf nach Auffassung der Kammer nicht dazu führen, dass die rechtliche Qualifikation einer HIV- Infektion unterschiedlich ausfällt. Für jeden Einzelnen bestehen die genannten Probleme und Einschränkungen in gesundheitlicher, sozialer und beruflicher Hinsicht.