im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und verwiesen darüber hinaus auf die auch individuell schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen der Infektionen. Zudem wurde die statistisch verkürzte Lebenserwartung der Opfer hervorgehoben und weiter teilweise geltend gemacht, die HIV-Infektionen seien aufgrund der nicht zu vermutenden Ansteckung verspätet diagnostiziert und zudem teilweise auch verspätet behandelt worden, weil der Beschuldigte die Opfer von einer schulmedizinischen Behandlung abgehalten habe, oder diese der Diagnose aufgrund der unglaublichen Umstände schlichtweg nicht getraut hätten.