2.3.3 Privatklägerschaft Die Privatklägerinnen und -kläger schlossen sich in ihren schriftlichen und mündlichen Parteivorträgen (pag. 8092 ff.; pag. 8021 ff., pag. 8036 ff.) im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an und verwiesen darüber hinaus auf die auch individuell schwerwiegenden physischen und psychischen Folgen der Infektionen.