Das Bundesgericht habe mit seiner früheren Rechtsprechung die noch ältere Meinung von KUNZ, wonach es sich um eine einfache Körperverletzung handle klar verworfen. Was eine HIV-Infektion für die Betroffenen bedeute, ergebe sich deutlich aus dem Bericht von Prof. Dr. G. Sie führe unbehandelt zum Tod, könne nicht geheilt werden, stelle eine enorme physische und psychische Belastung für die Betroffenen dar und Langzeitnebenwirkungen sowie Organtoxizitäten aufgrund der Medikamente seien heute nur unvollständig bekannt. Hinzu komme in den vorliegenden Fällen die um Jahre verkürzte Lebenserwartung der Opfer.