[...] Zu berücksichtigen sind auch Faktoren, welche zwar die berufliche Tätigkeit nicht erheblich beeinträchtigen, dem Betroffenen aber insofern eine Einbusse der Lebensqualität bringen, als er Hobbies nicht mehr ausüben kann.“ 2.3 Vorbringen der Parteien 2.3.1 Verteidigung Die Verteidigung hatte schon in der Berufungserklärung (eventualiter) beantragt, der Sachverhalt sei rechtlich anders zu würdigen und die Strafe sei entsprechend herabzusetzen.