Auch diese Autoren vertreten somit die Meinung, dass die Generalklausel zur Anwendung kommen muss. Das neue Bundesgerichtsurteil zur Qualifikation der HIV-Infektion wurde inzwischen von ARI- ANE KAUFMANN in ius.focus 5/2013, S. 31, besprochen. Gemäss dieser Autorin erwecken die Ausführungen des Bundesgerichts „den Anschein, dass eine Subsumtion unter die Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB naheliegen könnte.“