2.2 Lehre und weitere Rechtsprechung 2.2.1 Zur HIV-Infektion Wie dem vorgenannten Entscheid des Bundesgerichts 6B_337/2012 vom 19.03.2013 zu entnehmen ist, wird die rechtliche Qualifizierung einer HIV-Infizierung bereits seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Es finden sich Meinungen, die eine Subsumtion der HIV-Infektion unter die sog. Generalklausel von Art. 122 StGB befürworten, aber auch solche, die eine Subsumtion unter den Tatbestand der einfachen Körperverletzung propagieren. Die vom Bundesgericht bislang vertretene Ansicht, dass es sich bei einer HIV-Infektion per se um eine lebensgefährliche Verletzung handle, wurde demgegenüber in der Literatur kaum vertreten.