Redaktionelle Vorbemerkungen A. infizierte insgesamt 16 Opfer vorsätzlich mit dem HI-Virus. Den meisten Opfern brachte er das infektiöse Material im Rahmen einer „Akupunktur“- oder sonstigen „Heil“-Behandlung durch Stiche in den Rücken ein. Andere Opfer wurden im Rahmen von anderweitigen Begegnungssituationen in den Rücken gestochen. Zwei Opfer infizierte der Beschuldigte während einer von ihm mittels manipulierten Getränken herbeigeführten Bewusstlosigkeit derselben. A. wurde wegen schwerer Körperverletzung im Sinne der Generalklausel und Verbreitens menschlicher Krankheiten in 16 Fällen schuldig gesprochen.