Die Kammer wendet in Bezug auf HIV einen objektivierten Massstab an, bei dem es nicht darauf ankommt, welche physischen und psychischen Folgen die einzelne infizierte Person bisher erlitt. Die allgemeinen Folgen einer HIV-Infektion (u.a. dauerhafte Schädigung der Immunabwehr, unbehandelt tödlicher Verlauf, Notwendigkeit einer lebenslangen strikt einzuhaltenden Therapie, Potential von Langzeitnebenwirkungen und künftiger Verschlechterung des Gesundheitszustands, Einschränkungen in Beruf, Familie und sonstiger Lebensgestaltung, Stigmatisierung sowie in casu speziell eine um Jahre verkürzte Lebenserwartung – die Infektionen/Diagnosen erfolgten, als aufgrund der da-