fingierte Einwilligung als Begrenzung der strafrechtlichen Arzthaftung, in: forumpoenale 4/2014, S. 238 ff., 239). Ob die aus dem Zivilrecht stammende Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung im Falle mangelhafter bzw. ungenügender Aufklärung auch im Strafrecht zur Anwendung gelangt, kann unter diesen Umständen offen bleiben.