4 518, 608). Eine Aufklärung dahingehend, dass allenfalls auch die Gallenblase entfernt werden müsse und welche Risiken und Folgen eine solche Entfernung mit sich bringen würde, war unter diesen Umständen weder notwendig noch angezeigt. Es gab mithin keinen Grund, präoperativ mit dem Patienten über die Entfernung der Gallenblase und die damit einhergehenden Risiken zu sprechen. Der Befund zeigte sich dem Berufungsführer erst intraoperativ, d.h. im Verlauf der Operation, und war aufgrund der präoperativen Befunde für ihn nicht vorhersehbar (vgl. u.a. pag.