, S. 19 Fn. 16; VALERIUS, Die hypothetische Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff, Anmerkung zu BGH 1 StR 320/12 (Urteil vom 20.2.2013), in: HRRS1/2014, S. 22 ff.). Vorliegend ist das Fehlen einer wirksamen Einwilligung zur Entfernung der Gallenblase nicht auf eine mangelhafte, unvollständige oder ungenügende Aufklärung seitens des Berufungsführers zurückzuführen. Die präoperativen Abklärungen zeigten bei der Gallenblase keinen negativen Befund (vgl. u.a. pag. 40 f., 54, 74, 102, 118, 462 Z. 17 f. und 26 ff., 466 Z. 3 ff.,