JOSSEN, Ausgewählte Fragen zum Selbstbestimmungsrecht, Bern 2009, S. 156 Fn. 822). In Deutschland wurde die hypothetischen Einwilligung zwar mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1995 in die strafrechtliche Rechtsprechung übertragen, sieht sich aber nach wie vor mit starker Kritik aus der strafrechtlichen Lehre konfrontiert (vgl. zum Stand in Deutschland: JANSEN, a.a.O., S. 482 ff.; SWOBODA, Die hypothetische Einwilligung – Prototyp einer neuen Zurechnungslehre im Bereich der Rechtfertigung?, in: ZIS 1/2013, S. 18 ff., S. 19 Fn.