4. Hypothetische Einwilligung Von der mutmasslichen Einwilligung gilt es die hypothetische Einwilligung zu unterscheiden. Bei der hypothetischen Einwilligung ist – im Gegensatz zur Ausgangslage bei der mutmasslichen Einwilligung – zwar eine rechtzeitige Einwilligung erfolgt, aber der Rechtsträger wurde vorgängig nicht korrekt bzw. umfassend über den geplanten Eingriff aufgeklärt. Im Falle einer unplanmässigen Ausdehnung des Operationsplans ist die Abgrenzung zwischen mutmasslicher und hypothetischer Einwilligung besonders schwierig. Hier gibt es gemäss HAAS zwei Situationen zu unterscheiden