Hinzu kommt, dass es sich bei der hierfür verwendeten Methode der Laparoskopie um eine besonders schonende Operationstechnik handelt, die seit vielen Jahren standard- und routinemässig sowohl diagnostisch als auch therapeutisch zur Anwendung gelangt (sog. minimalinvasiver chirurgischer Eingriff). Unter diesen Umständen darf eine Operationserweiterung ohne vorgängige Zustimmung des Patienten nicht allein unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass eine weitere Operation – falls sie vom Patienten dann doch gewünscht würde – für diesen mit zusätzlichen seelischen oder körperlichen Belastungen verbunden wäre.