75 Z. 81 f.: „Nein, es gab keine anderen Gründe. Der Grund war, dass dies eine mögliche Quelle vom Schmerz war.“; ferner: pag. 80 Z. 242 ff.; 124; 463 Z. 4 f.). Die Entfernung der Gallenblase hätte ohne Nachteile für den Patienten aufgeschoben und im Rahmen einer weiteren Operation – soweit eine solche vom Patienten nach gehöriger Aufklärung und allfälligen weiteren Abklärungen gewünscht worden wäre – vorgenommen werden können (vgl. u.a. pag. 58, 124 Ziff. 9.1). Es bestand keine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit, die eine – sofortige oder spätere – Entfernung der Gallenblase erforderlich gemacht hätte.