Im Unterschied zur Privatklägerin M. befindet sich die Privatklägerin L. immer noch in der Schweiz und wird weiterhin von der FIZ betreut. In ihrem Bericht vom 6. Dezember 2013 schreibt die FIZ, dass die in früheren Berichten beschriebenen Symptome im Kontext einer posttraumatischen Belastungsstörung weiterhin vorhanden seien und sich nur rudimentär verbessert hätten. Nach wie vor habe die Privatklägerin häufig Flashbacks von schmerzhaften Erinnerungsbruchstücken, welche den Alltag beeinträchtigen und unerwartet auftreten würden.