Die Privatklägerin L. arbeitete ebenfalls bereits vor ihrer Tätigkeit als Prostituierte in der Schweiz im Sexgewerbe. Auch sie war sich bewusst, dass ihre Arbeit in der Schweiz aus sexuellen Dienstleistungen bestehen würde. Anders als die Privatklägerin M. ging sie bei ihrer Einreise jedoch von einem zurückzuzahlenden Schuldenbetrag von nur CHF 30‘000.00 aus. Zudem arbeitete sie nur knapp 2 Monate, weshalb sie ihre Schulden nicht abbezahlen konnte. Abgesehen von einem Tag befand sie sich immer in Bern im Studio 36 von C. Im Unterschied zur Privatklägerin M. befindet sich die Privatklägerin L. immer noch in der Schweiz und wird weiterhin von der FIZ betreut.