Die Privatklägerin beschreibe ihren aktuellen Zustand als ein ständiges Überleben und Funktionieren und sie erzähle noch immer von einem latenten Angstgefühl vor Rache seitens der Täterschaft (p. 5770 f.). Angesichts der Tatsache, dass die Privatklägerin M. seit dem 8. November 2011 wieder in einem Dorf in Thailand lebt, sie vom FIZ nur noch „punktuell in ihren Belangen“ be-