Sie war sich auch schon in Thailand bewusst, dass sie für die Einreise in die Schweiz CHF 60‘000.00 an Schulden bezahlen werden würde. Während ihrer Zeit in der Schweiz arbeitete sie praktisch alle ihre Schulden ab. Am 8. November 2011 kehrte die Privatklägerin M. wieder nach Thailand zurück (p. 1042). Gemäss Bericht der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) vom 10. Dezember 2013 leidet die Privatklägerin M. unter psychischen Symptomen, welche im Kontext einer posttraumatischen Folgeerscheinung durch das Erlebte zu sehen seien, wie Verdrängung des Erlebten, Flashbacks, Gedankenstarre, Albträumen, Vermeidung von sozialen Kontakten/