Nach der Entdeckung des Menschenhandels und der Schliessung des Studio C. war die Opferhilfe verpflichtet, tätig zu werden. Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben finanzierte das Amt den Frauen den Lebensunterhalt während gewisser Zeit und stellte ihnen eine Notunterkunft zur Verfügung. Den Frauen wurde auch die Möglichkeit geboten, eine Therapie in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt es zu beachten, dass jede Person auf ihr widerfahrenes Unrecht anders reagiert. Somit ist schwer zu entscheiden, ob nun eine Therapie wirklich angebracht war oder nicht. Die Opferhilfe prüft aber bereits schon, ob eine gewisse Notwendigkeit vorhanden ist, so dass man sich auch darauf verlassen muss.