A. kümmerte sich um die „thailändischen Belange“ des Geschäfts, insbesondere um die Anwerbung von Frauen, die Einreise, die Vermittlung und Verteilung der Frauen in der Schweiz. B. kümmerte sich hauptsächlich um die „schweizerischen Belange“, wie Behördengänge, Internetwerbung, Beantwortung von Freieranfragen, Verhandlungen mit Vermietern etc. Die Beschuldigte A. wurde u.a. wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und mehrfacher Förderung der Prostitution in 50 Fällen schuldig gesprochen.