Redaktionelle Vorbemerkungen Die Beschuldigten führten in T. ein Bordell, in dem sie thailändische, illegal anwesende Prostituierte und Transvestiten beschäftigten. A. organisierte diese in Thailand und belieferte als Grossimporteurin auch andere Bordelle in der Schweiz. Die Prostituierten mussten A. und B. die (übersetzten) Einreisekosten von CHF 30‘000.00 und dem jeweiligen Studiobetreiber zudem 50 % ihrer Einkünfte bezahlen, sowie für Miete, Essen, „Betreuung“ und Internetwerbung. Die Prostituierten wurden in den Bordellen überwacht und waren von der Aussenwelt abgeschnitten.