wegen Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Geldwäscherei etc. Regeste In Bezug auf eine in einem separaten Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz und Genugtuung verurteilte Person kann mangels Parteistellung nicht in einem anderen Verfahren über das Innenverhältnis der Haftung befunden werden. Mit der Genugtuung soll die immaterielle Unbill der erlittenen Verletzung abgegolten werden. Sind mehrere Personen für die erlittene immaterielle Unbill verantwortlich, erhöht sich lediglich die Anzahl Personen, welche für deren Abgeltung finanziell einzustehen haben, nicht jedoch die Abgeltung selbst.