423 StPO dem Kanton aufzuerlegen. Er wies in seinem mündlichen Parteivortrag speziell auf das Legalitätsprinzip im Abgaberecht hin und führte aus, dass für den vorliegenden Fall nicht die Praxis der Kostenauferlage in Widerrufsfällen herangezogen werden könne. Schliesslich nannte er als Vergleichsfälle die Entscheide des Obergerichts SK 2007/78, SK 2008/139 und SK 2009/178. Es kann festgestellt werden, dass im vorliegenden Fall – anders als in den soeben genannten Fällen des Obergerichts – die neue Schweizerische StPO zur Anwendung kommt.