Gerade im Strafbefehlsverfahren, welches mehrheitlich Massendelikte zum Gegenstand hat, sind die polizeilichen Einvernahmeprotokolle von entscheidender Wichtigkeit. Dazu kommt, dass der ersten Einvernahme in der Praxis ein erhöhter Stellenwert eingeräumt wird als späteren Aussagen. Die erste Einvernahme kann pozessentscheidend sein. Somit sind der Qualität der Einvernahme und den fachlichen Kompetenzen des polizeilichen Einvernehmers bzw. Protokollführers grösste Bedeutung zuzumessen (DAPHINOFF, a.a.O., § 9. C) h) Die Bedeutung von Einvernahmen, Personalbeweis und Einvernahmeprotokoll).