1. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend total CHF 1'500.00; der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 8'739.00; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘750.00; 4. zur Ausrichtung einer Parteientschädigung von total CHF 16'759.70 an Y. für die notwendigen Aufwendungen im erst- und oberinstanzlichen Verfahren.