Der kürzere deliktische Zeitrahmen der ungetreuen Geschäftsbesorgung wird durch die erzielten höheren Monatserträge wettgemacht. Auch bei Y. handelt es sich um eine finanziell gut situierte Person, die durch das Vorenthalten der Retrozessionen keine finanziellen Engpässe durchleiden musste. Insgesamt erscheint die Verletzung des geschützten Rechtsguts bzw. das Ausmass des verschuldeten Erfolgs als in etwa gleich leicht. Betreffend die Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs unterscheidet sich das Verhalten des Beschuldigten gegenüber Y. nicht von seinem Verhalten gegenüber Z.. Er handelte mithin mit einer eher tiefen kriminellen Energie.