Diese Einsatzstrafe ist zugleich im Einklang mit der bis Ende 2010 geltenden Weisung der Generalprokuratur des Kantons Bern, welche Vermögensdelikte im Umfang von CHF 100‘000.00 bei rund 360 Strafeinheiten ansiedelte. Der Deliktsbetrag liegt vorliegend knapp unter der Hälfte (CHF 45‘000.00 entsprächen linear betrachtet 162 Strafeinheiten). Unter Berücksichtigung der eher tiefen kriminellen Energie des Beschuldigten und den gesamten Umständen betreffend seine Beweggründe erscheinen die veranschlagten 140 Strafeinheiten auch unter diesem Blickwinkel als angemessen. Damit kommt auch keineswegs für Wirtschaftsstrafdelikte ein anderes Bemessungs-