b) Tatkomponenten Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gehört zu den Vermögensdelikten und will das Vermögen des Treugebers schützen. Beim Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist somit insbesondere der Vermögensschaden bzw. im vorliegenden Fall der Umfang der Retrozessionszahlung von CHF 45‘038.05 zu beachten. Bei diesem Betrag handelt es sich zwar nicht mehr um eine Bagatelle, jedoch ist im Vergleich mit anderen ungetreuen Geschäftsbesorgungen von einem noch vergleichsweise tiefen Deliktsbetrag zu sprechen. Die Retrozessionen wurden über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren ausbezahlt.