68 zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Aussergewöhnliche Umstände, die ein Abweichen vom ordentlichen Strafrahmen gebieten würden, sind nicht ersichtlich. Innerhalb von ca. 8 Jahren liess sich der Beschuldigte im Rahmen seiner beiden Vermögensverwaltungsmandate Retrozession im Umfang von insgesamt CHF 89‘275.55 von der A. Bank auszahlen, ohne diese anschliessend an Y. und Z. heraus zu geben. Davon entfielen CHF 45‘038.05 auf die Verwaltung des Vermögens von Y. während eines Zeitraums von ca. 5½ Jahren, sowie CHF 44‘237.50 auf die Verwaltung des Vermögens von Z. während eines Zeitraums von ca. 8 Jahren.