In Würdigung aller Umstände steht für das Gericht fest, dass eine unbedingte Strafe nicht notwendig ist, um ihn von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Die Voraussetzung zur Gewährung des bedingten Strafvollzugs ist erfüllt. Die Probezeit wird auf das Minimum, auf 2 Jahre, festgelegt.