Geht man dennoch von diesen 40% des Familieneinkommens aus, so ist bei der Berechnung der Tagessatzhöhe auf jeden Fall das Existenzminimum zu berücksichtigen. Aus obigen Ausführungen rechtfertigt sich eine relevante Herabsetzung der Tagessatzhöhe. Damit die Ernsthaftigkeit der Sanktion durch den Eingriff in die gewohnte Lebensführung erkennbar ist und andererseits der Eingriff nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen als zumutbar erscheint, setzt das Gericht vorliegend die Tagessatzhöhe auf CHF 10.00 fest, was total ausmachend eine Geldstrafe von CHF 1'500.00 ergibt. Bedingter Strafvollzug