64 Seite ist abzuziehen, was gesetzlich geschuldet ist oder dem Täter wirtschaftlich nicht zufliesst. Speziell erwähnt werden im Gesetz allfällige Familien- und Unterstützungspflichten, dies weil die Familienangehörigen von der Einschränkung des Lebensstandards möglichst nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sollen.