Zusammenfassend erscheint der Beschuldigte als jemand, der in einer finanziell angespannten Situation sozusagen „eine Gelegenheit beim Schopf packte“ und die Retrozessionen, von denen er wusste, dass sie nicht ihm gehörten, einbehielt. Auch wenn Art. 48 StGB nicht anwendbar ist, so ist zu berücksichtigen, dass die ersten Tathandlungen rund 12 Jahre her sind und dass das Strafverfahren angesichts des einfachen Sachverhalts mit rund vier Jahren relativ lange dauerte, was nicht der Beschuldigte zu vertreten hat. Die Täterkomponente ist durchwegs neutral bzw. zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.