Es ist offensichtlich, dass das Leben des Beschuldigten spätestens seit Anfang des neuen Jahrtausends eine erhebliche Wende nahm. Wie es zu diesem deutlichen Bruch in seinem Leben kam, geht aus den Akten nicht hervor und wurde auch an der Hauptverhandlung nicht ganz klar. 63 Der Beschuldigte geht derzeit keiner beruflichen Tätigkeit nach, in seinem Alter sei es aussichtslos, eine Stelle zu finden. Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme könne er auch keinen Nebenbeschäftigungen mehr nachgehen. […] (pag. WSG 061 f.).