Vorliegend beträgt der Deliktsbetrag knapp CHF 90'000.00. Für die Verhältnisse des Wirtschaftsstrafgerichts handelt es sich um einen eher geringen Betrag, jedoch keinesfalls um eine Bagatelle. Die nicht abgelieferten Retrozessionen brachten dem Beschuldigte jeden Monat rund CHF 1'000.00 an zusätzlichem Verdienst ein. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass Personen geschädigt wurden, die offensichtlich sehr gut bemittelt waren und bei denen der finanzielle Einschnitt durch den Deliktsbetrag eher gering ausfiel. Zudem ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs auch angesichts der Summen, welche Y. und Z. mit ihren Vermögensanlagen verloren haben, zu relativieren.