60 dass der Beschuldigte auch nach Juni 2006 das Kundenvermögen bei der A. Bank beliess. Was der Beschuldigte dagegen einwendet, vermag nicht zu überzeugen. Es trifft zwar zu, dass faktisch sämtliche Finanzinstitute Retrozessionen gewähren. Dies ist vorliegend aber ohne Bedeutung, da Retrozessionen den Wettbewerb so oder anders beeinflussen. Würde ein Finanzinstitut keine Retrozessionen bezahlen, hätte es gegenüber den zahlenden Finanzinstituten einen wettbewerblichen Nachteil.