Dass der Beschuldigte danach nie mit dem Gedanken eines Bankenwechsels spielte, wird – wie bei der Beweiswürdigung ausgeführt (vgl. Ziff. III.5 hiervor) – ebenfalls von der (fortlaufenden) Auszahlung von Retrozessionen beeinflusst worden sein. Die Auszahlung von Retrozessionen spielte damit objektiv eine kausale Rolle,