54 sich folglich nicht bewusst, Anspruch an den Retrozessionen zu haben und die Herausgabe verlangen zu können. Ein stillschweigender Verzicht setzt jedoch gerade voraus, dass der Verzichtende überhaupt um seine Verzichtsmöglichkeit weiss. Fehlt es ihm an diesem Wissen, kann von vornherein kein rechtsgenügender, stillschweigender Verzicht bestehen. Die Tathandlung stellt das Annehmen der Retrozessionen durch den Beschuldigten nach Juni 2006 dar.