c) Objektiver Tatbestand Wie bereits durch die Vorinstanz zutreffend ausgeführt, war der Beschuldigte zur vorgeworfenen Tatzeit (ab 01. Juli 2006 bis mindestens 31. Januar 2008) als unabhängiger Vermögensverwalter für Y. tätig. Er handelte mithin als Beauftragter im privaten Sektor. Als solcher erhielt er in dieser Zeit im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit bzw. im Zusammenhang mit seinem Auftragsverhältnissen von der A. Bank Retrozessionen im Umfang von CHF 7‘644.90 ausbezahlt. Als Auftraggeber von Y. war er gehalten, Rechenschaft über die erhaltenen Retrozessionen abzulegen und diese an Y. herauszugeben (Art. 400 Abs. 1 OR).