3.3 Beschluss der Beschwerdekammer vom 10. November 2011 Mit Beschluss der Beschwerdekammer vom 10. November 2011 wurde die Beschwerde des Strafklägers vom 19. August 2011 insoweit gutgeheissen, als die kantonale Staatsanwaltschaft angewiesen wurde, auch im Bezug auf den Vorwurf der passiven Bestechung Anklage zu erheben.