Die Vermögensverwalter seien im Weiteren gerade dazu verpflichtet, für eine sichere und nachhaltige Anlage der Vermögenswerte ihrer Klienten zu sorgen. Dem kämen sie in der Regel dadurch nach, dass sie für eine Anlage der Vermögenswerte bei einer Bank besorgt sind. Da jede Bank Retrozessionen ausschütte, würde jede externe Vermögensverwaltung verunmöglicht, würde alleine schon die Entgegennahme von Retrozessionen ohne weitere Voraussetzung als passive Bestechung qualifiziert werden. Geradezu absurd werde es, wenn man bedenke, dass die A. Bank nichts von der unterlassenen Weiterleitung der Retrozessionen gewusst habe.