Insbesondere werde von keiner Seite behauptet, dass die tatbestandsmässig allein zur Diskussion stehenden Handlungen – das Belassen der Vermögenswerte bei der A. Bank und das Entgegennehmen derer Retrozessionen – durch die Ausschüttung der Retrozessionen verursacht worden wäre. Alle Banken schütteten Retrozessionen aus und es sei nicht erstellt, dass diejenigen der A. Bank besonders hoch gewesen wären. Die Vermögensverwalter seien im Weiteren gerade dazu verpflichtet, für eine sichere und nachhaltige Anlage der Vermögenswerte ihrer Klienten zu sorgen.