3.1 Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zur passiven Privatbestechung korrekt wiedergegeben, weshalb darauf verwiesen werden kann (pag. WSG 156 ff.). Ergän- 48 zungen bzw. Präzisierungen der rechtlichen Grundlagen erfolgen punktuell bei den Erwägungen der Kammer unter Ziff. 3.4 nachfolgend.